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   FG Niedersachsen, 28.06.2016 - 10 K 285/15   

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https://dejure.org/2016,20428
FG Niedersachsen, 28.06.2016 - 10 K 285/15 (https://dejure.org/2016,20428)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.06.2016 - 10 K 285/15 (https://dejure.org/2016,20428)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Juni 2016 - 10 K 285/15 (https://dejure.org/2016,20428)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Körperschaftsteuerliche Erfassung einer dem Steuerpflichtigen zugewendeten Erbschaft als Betriebseinnahme

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Testamentarische Zuwendungen an eine Körperschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Körperschaftsteuerliche Erfassung einer dem Steuerpflichtigen zugewendeten Erbschaft als Betriebseinnahme

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Erbschaft als Betriebseinnahme einer Kapitalgesellschaft

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Testamentarische Zuwendungen erhöhen Gewinn aus Gewerbebetrieb

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Besteuerung testamentarischer Zuwendungen an ein Seniorenheim

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1366
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.11.2003 - IV R 5/02

    Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.06.2016 - 10 K 285/15
    17 Nach ständiger, vom BVerfG nicht beanstandeter Rechtsprechung des BFH liegt in der an die Rechtsform anknüpfenden unterschiedlichen ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Kapitalgesellschaften einerseits und Mitunternehmerschaften andererseits keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung (u.a. BVerfG-Beschluss vom 24. März 2010, 1 BvR 2130/09, BFH/NV 2010, 1231, unter III.2.b der Gründe; BFH-Urteile in BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464, unter I.2.d der Gründe; in BFHE 196, 293, BStBl II 2002, 155, unter II.2.

    Grund dafür ist, dass Kapitalgesellschaften gegenüber natürlichen Personen und Personengesellschaften in wesentlichen Punkten Besonderheiten aufweisen, die es als sachlich gerechtfertigt erscheinen lassen, sie ohne Rücksicht auf ihre Tätigkeit als Gewerbebetrieb zu behandeln (u.a. BFH-Urteil in BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464, unter I.2.d der Gründe).

  • BFH, 05.09.2001 - I R 27/01

    Gewerbesteuerpflicht von Veräußerungsgewinnen bei Kapitalgesellschaften

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.06.2016 - 10 K 285/15
    17 Nach ständiger, vom BVerfG nicht beanstandeter Rechtsprechung des BFH liegt in der an die Rechtsform anknüpfenden unterschiedlichen ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Kapitalgesellschaften einerseits und Mitunternehmerschaften andererseits keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung (u.a. BVerfG-Beschluss vom 24. März 2010, 1 BvR 2130/09, BFH/NV 2010, 1231, unter III.2.b der Gründe; BFH-Urteile in BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464, unter I.2.d der Gründe; in BFHE 196, 293, BStBl II 2002, 155, unter II.2.
  • BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09

    Zur Gewerbesteuerpflicht einer Wirtschaftsprüfungs-GmbH sowie zur Vereinbarkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.06.2016 - 10 K 285/15
    17 Nach ständiger, vom BVerfG nicht beanstandeter Rechtsprechung des BFH liegt in der an die Rechtsform anknüpfenden unterschiedlichen ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Kapitalgesellschaften einerseits und Mitunternehmerschaften andererseits keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung (u.a. BVerfG-Beschluss vom 24. März 2010, 1 BvR 2130/09, BFH/NV 2010, 1231, unter III.2.b der Gründe; BFH-Urteile in BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464, unter I.2.d der Gründe; in BFHE 196, 293, BStBl II 2002, 155, unter II.2.
  • BFH, 22.08.1990 - I R 67/88

    Die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft als Gewerbebetrieb i. S. des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.06.2016 - 10 K 285/15
    Zu letzterer Vorschrift hat der BFH in seinem Urteil vom 22. August 1990, I R 67/88 (BFHE 162, 439, BStBl II 1991, 250) die Auffassung vertreten, dass die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft auch insoweit nach § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gelte, als sie nicht unter eine der sieben Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 EStG falle.
  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.06.2016 - 10 K 285/15
    Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (ständige Rechtsprechung des BVerfG, z.B. BVerfG-Beschluss vom 15. Januar 2008, 1 BvL 2/04, BVerfGE 120, 1, zu C.I.2., mit zahlreichen Nachweisen; BFH-Urteil in BFHE 230, 215, BStBl II 2011, 511, unter II.B.2.a der Gründe).
  • BFH, 22.07.2010 - IV R 29/07

    § 7 Satz 2 GewStG verfassungsgemäß - Vermeidung von Steuerumgehungen -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.06.2016 - 10 K 285/15
    Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (ständige Rechtsprechung des BVerfG, z.B. BVerfG-Beschluss vom 15. Januar 2008, 1 BvL 2/04, BVerfGE 120, 1, zu C.I.2., mit zahlreichen Nachweisen; BFH-Urteil in BFHE 230, 215, BStBl II 2011, 511, unter II.B.2.a der Gründe).
  • BFH, 06.12.2016 - I R 50/16

    Pflegeheim-GmbH: Erbschaft als Betriebseinnahme - rechtsformneutrale Besteuerung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28. Juni 2016  10 K 285/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) hat hierzu u.a. ausgeführt, dass die testamentarische Zuwendung das Betriebsvermögen der Klägerin vermehrt und sie die Zuwendung ausschließlich aufgrund ihrer gewerblichen Betätigung erlangt habe (Niedersächsisches FG, Urteil vom 28. Juni 2016  10 K 285/15, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 1366).

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